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HR-Trend: Ghosting im Recruiting
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Topic: Recruitingspot
HR-Trend: Ghosting im Recruiting
Der Begriff des Ghostings ist einigen vielleicht aus dem privaten Bereich ein Begriff, wenn es ums Dating geht:
Man kennt sich mittlerweile, hat sich schon einige Male getroffen und auf einmal ignoriert eine der beiden Personen die andere – ein unangekündigter Kontaktabbruch. Für den/die Ignorierte:n unverständlich und häufig auch kränkend. Mittlerweile ist dieser Trend leider auch im Recruiting angekommen. Wir möchten ihn hier beleuchten.
Was ist Ghosting?
Ghosting im Recruiting betrifft sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen. Arbeitgeber:innen warten auf ein Feedback der Bewerbenden, Arbeitnehmer:innen hören nichts (mehr) von den Unternehmen.
Ghosting von Arbeitnehmer:innen
Dass Bewerber:innen keine Rückmeldung mehr von einem Unternehmen auf Ihre Unterlagen bekommen, ist leider keine neue Entwicklung. Schon in einer Umfrage von monster.de aus dem Jahr 2019 haben 3 von 10 Kandidat:innen angegeben, keinerlei Antwort auf die Bewerbung erhalten zu haben. Und selbst wenn es eine Rückmeldung gibt, dauert diese im Schnitt 13 Tage – in dieser Zeit hat ein:e Bewerber:in längst das Gefühl, vergessen worden zu sein. Auch eine Umfrage von Absolventa bestätigt dies: Auf die Frage: „Was ärgert dich am meisten in Bewerbungsprozessen?“ haben ganze 55% schlechte Kommunikation genannt. Dazu gehören fehlende Eingangsbestätigungen, keine Antworten auf Fragen und keine Zu- oder Absage.
Diese Form des Ignorierens führt bei Bewerber:innen zu Verwirrung und steigert nicht gerade die Sympathie für das Unternehmen. Wenn wir uns überlegen, dass wir uns schon länger in einem Arbeitnehmer:innenmarkt befinden und sich Arbeitssuchende tendenziell aussuchen können, wo sie künftig arbeiten möchten, spricht das nicht gerade für die Unternehmen, die sich erst sehr spät oder gar nicht melden. Erhält ein:e Kandidat:in keine Rückmeldung, weiß er/sie nicht, ob er sich weiter bewerben soll, ob seine/ihre Unterlagen angekommen ist oder ob er/sie ggf. auf ein Vorstellungsgespräch hoffen darf.
Durch die mittlerweile größtenteils remote Zusammenarbeit kann auch schnell, wenn auch eine leichtere Form des Ghostings entstehen. Da man sich nicht mehr so häufig im Flur über den Weg läuft, mal kurz an der Kaffeemaschine wichtige Themen bespricht, oder den/die Kolleg:in am Arbeitsplatz besucht, können Arbeitnehmer:innen in Vergessenheit geraten. In Chats kann die Antwort auf die Frage einfach vergessen werden, das Ignorieren fällt leichter, was insbesondere bei neuen Mitarbeitenden schnell zu Frustration führt. Gewissenhaftes Onboarding kann hier unterstützen.
Auch Überforderung oder Unwissenheit kann dazu führen, dass vor allem Führungskräfte nicht mehr mit ihren Angestellten reden. In einer Situation wie einer Pandemie ist es jedoch essentiell, dass sich Führungskräfte nach dem Wohlbefinden der Belegschaft erkundigen und wichtige Informationen zur aktuellen Situation teilen. Ein Rückzug in den Elfenbeinturm ist nicht der richtige Weg. Unzufriedene Mitarbeiter:innen, möglicherweise ausgelöst oder zumindest verstärkt durch schlechte Kommunikation, führen zu ungewollten Kündigungen.
Ghosting von Unternehmen
Dass sich Kandidat:innen nicht mehr bei Unternehmen melden, ist eine eher neue Entwicklung und rührt sicherlich auch daher, dass sich viele Bewerber:innen ihre:n neue:n Arbeitgeber:in aussuchen können. Ghosting von Unternehmen bedeutet, dass sich Kandidat:innen oder Angestellte einfach keinen Kontakt mehr zum Unternehmen suchen – und das ohne Vorankündigung.
Welche Ghosting-Situationen sind möglich?
- Bewerber:innen erscheinen einfach nicht zum Vorstellungsgespräch
- Bewerber:innen antworten nicht mehr auf Telefonate/E-Mails im Bewerbungsprozess
- Neue Mitarbeiter:innen erscheinen nicht zum ersten Arbeitstag
- Kandidat:innen gehen während eines Probearbeitstages einfach wieder
- Mitarbeiter:innen kommen in den ersten Tagen/Wochen nicht mehr wieder
- Selten: Mitarbeiter:innen bleiben von einem Tag auf den anderen der Arbeit fern
Durch die Vielfältigkeit der Situationen, ist es schwierig nachzuvollziehen, woran der Kontaktabbruch liegt. Versuchen Sie, den ganzen Prozess noch einmal nachzuvollziehen und sprechen Sie, sofern bereits andere Kolleg:innen mit der Person in Kontakt gekommen sind, mit diesen, um ggf. Zwischentöne zu erfahren.
Ghosting im Recruiting: für beiden Parteien unschön
Egal wer von wem geghostet wird oder wem eine Rückmeldung fehlt: Ghosting ist für alle Beteiligten eine unschöne Erfahrung und führt zu Verunsicherung. Bewerber:innen fragen sich möglicherweise, ob sie es nicht wert sind, eine Rückmeldung, auch wenn auch eine Absage ist, zu erhalten. Unternehmen fragen sich, ob Ihr Bewerbungsprozess schlecht ist oder die Rückmeldung nicht angemessen war. Daher: Melden Sie sich immer bei Ihren Bewerber:innen und fragen Sie regelmäßig nach dem Wohlbefinden Ihrer Belegschaft. Nur durch Reden und das Aufzeigen von Schwierigkeiten und Unzufriedenheit können Probleme gelöst werden!
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