Absichtserklärung

Die Absichtserklärung ist ein Teil des Onboardings.

Ein Foto zeigt ein Handy neben einer Topfpflanze. Auf dem Handy ist der Beginn eines Artikels im d.vinci Newsroom zu sehen. Geschmückt ist das Bild mit einer türkisen Welle von links.

Absichtserklärung

Was ist die Absichtserklärung und wann findet diese statt?

Dies ist ein Teil des Onboardings. Das Onboarding kann in vier verschiedene Phasen unterteilt werden, wovon die „Absichtserklärung“ die erste benennt. Weiterhin gibt es noch das Preboarding, das Onboarding selbst und die Betreuungsphase.

Ab dem Zeitpunkt, an dem sich beide Parteien, also Bewerber:in und Unternehmen, einverstanden erklären, zukünftig zusammenarbeiten, gilt die Absichtserklärung. Ab diesem Zeitpunkt gehört der Bewerber zum Team und sollte bereits abgeholt werden und alle Neuigkeiten des Unternehmens erfahren.  Die Erklärung zur zukünftigen Zusammenarbeit kann mündlich erfolgen, wird aber meist erst mit Unterschrift des Arbeitsvertrags gültig.

Ist die Vereinbarung zur zukünftigen Zusammenarbeit beidseitig vollzogen, d.h. beide Parteien haben einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorliegen, geht es ins Preboarding.

Digitales Onboarding

Im d.vinci Onboarding kann die Absichtserklärung mit einem festem Datum und schon verschiedenen Aufgaben verknüpft werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, gleich mit Vertragsunterschrift schon zu anstehenden Events einzuladen, um ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.

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