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  • Ein Foto zeigt eine EU-Flagge auf einem Geldschein. Geschmückt ist das Bild mit einer türkisen Welle und dem Titel des Blogbeitrags.

    Arbeitsrecht: Gehaltstransparenz

  • Topic: Arbeitsrecht, Recruitingspot

    Arbeitsrecht: Gehaltstransparenz

    Beim Thema Gehaltstransparenz scheiden sich die Geister: Viele Unternehmen tun sich schwer damit, das gezahlte Gehalt für eine ausgeschriebene Stelle offenzulegen.

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Bewerbende hingegen wünschen sich viel häufiger schon vor dem Abschicken einer Bewerbung zu wissen, mit welchem Gehalt sie rechnen können. Politisch gab es in diesem Bereich gerade eine spannende Entwicklung, über die wir hier berichten.

Gehaltsangaben in Stellenanzeigen und ihre Vorteile

In Deutschland sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, eine Gehaltsangabe in Stellenanzeigen zu machen. Tarifgebundene Arbeitgeber geben hingegen die Tarifgruppe an, um Orientierung zu schaffen. Auch Ausschreibungen im öffentlichen Dienst enthalten häufig eine Entgeltgruppe – eine Pflicht besteht aber auch hier nicht.

Für Bewerbende dient die Angabe des Gehaltes der Transparenz – sie zeigt häufig nicht nur, welche Summe am Monatsende auf dem Konto eingeht sondern gibt auch inhaltlichen Einblick in die ausgeschriebene Position: Anhand des gezahlten Lohns lässt sich abschätzen, ob eine Rolle Führungsaufgaben enthält oder nicht. Die Gehaltsangabe bietet außerdem Orientierung, wenn Arbeitnehmende angeben sollen, wieviel Gehalt sie sich wünschen. Sie sehen auf den ersten Blick, ob ihr Wunsch realistisch ist oder nicht.

Um sich seitens des Arbeitgebers eine gewisse Flexibilität zu bewahren, kann er statt einer festen Summe mit einer Gehaltsspanne arbeiten. Diese sollte allerdings nicht zu groß sein, um die gewünschte Transparenz und Orientierung nicht gleich wieder zu zerstören.

EU-Beschluss zum Thema Gehaltstransparenz

Gehaltsstrukturen werden in Zukunft deutlich aktiver offengelegt: Das EU-Parlament hat 2023 eine Richtlinie zur Lohntransparenz verabschiedet, um diese zu stärken. Unternehmen müssen in Zukunft regelmäßig nachweisen, dass ihr Gehaltsgefüge nicht diskriminierend ist.

Die neuen Vorschriften zur Lohntransparenz sollen dazu beitragen, Lohndiskriminierung am Arbeitsplatz zu bekämpfen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern.

Die Lohntransparenz-Richtlinie der EU ist im Juni 2023 in Kraft getreten und betrifft Arbeitgeber im öffentlichen sowie im privatwirtschaftlichen Bereich. EU-Länder haben jetzt drei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland müsste also spätestens im Jahr 2026 ein angepasstes Gesetz zur Gehaltstransparenz in Kraft treten.

Gemäß den neuen Vorschriften müssen EU-Unternehmen Informationen über die von ihnen gezahlten Löhne veröffentlichen und Maßnahmen ergreifen, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei ihnen fünf Prozent übersteigt.

Das bedeutet auch, dass Unternehmen künftig über das Einstiegsgehalt oder die Entgeltspanne der ausgeschriebenen Position informieren müssen – entweder in der Stellenanzeige oder im Vorstellungsgespräch. Dabei müssen sie nachwiesen, dass das angegebene Gehalt auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruht. Die Möglichkeit zur Gehaltsangabe besteht bei den meisten Jobbörsen bereits heute, wird aber nicht von allen Arbeitgebern genutzt.

Die neue Richtlinie zur Lohntransparenz wird weitgehende Änderungen für Arbeitgeber mit sich bringen. Bei Nichteinhaltung sieht sie abschreckende Sanktionen, Nichtberücksichtigung bei öffentlichen Ausschreibungen und Schadenersatz für Beschäftigte vor.

Spätestens jetzt sollten Unternehmen also anfangen, möglichst transparent mit dem Thema Gehalt umzugehen, um für die kommenden Jahre gewappnet zu sein.

Foto von Karolina Grabowska: https://www.pexels.com/de-de/foto/schild-reich-verwischen-flagge-4386152/

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